Schleswig-Holsteinisches Umweltministerium kriminalisiert Robbenretter
M.W. • 29. März 2022
Schleswig-Holsteinisches Umweltministerium kriminalisiert Robbenretter
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(lifePR) (Neuss, 29.03.2022) Am 30. März 2022 wird vor dem Amtsgericht Husum gegen die Tierärztin Janine Bahr-van Gemmert und zwei weitere Beteiligte verhandelt, weil sie im Sommer 2021 auf dem Gebiet des Nationalparks Wattenmeer einen verlassenen und dehydrierten Seehundwelpen gerettet hatten. Daraufhin erließ der Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) gegen die drei Tierretter 11-seitige Bußgeldbescheide in Höhe von 328,50 bis 478, 50 Euro. Dagegen legten die Tierschützer Widerspruch ein.
„Besser tot als gesund“
So fasst Tierärztin Dr. Kirsten Tönnies aus Hattersheim die Tierschutz-Strategie für Robben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein (MELUND) zusammen. Während man im Sommer Seehunde und Kegelrobben als beliebte Touristenattraktion bewirbt, wendet sich das Blatt im Herbst. Dann, so schreibt Tönnies, „lautet die ministerielle Devise liegen lassen, in Würde sterben lassen oder erschießen, wenn nette Menschen hilfsbedürftige Seehunde am Strand finden und den Behörden melden“.
Die Begründung für das „Sterbenlassen“ lautet, dass man in natürliche Lebensvorgänge nicht eingreifen und Natur Natur sein lassen will. „Die Sache hat nur einen Haken“, so Tönnies, „die Lebensräume der Tiere an Stränden und im Wasser sind nachhaltig durch Lärm, Schmutz und Gifte belastet. Die viel berufene natürliche Natur existiert schon lange nicht mehr“.
Experten, wie der Tierärztin Janine Bahr-van Gemmert und ihren Helfern vom Robbenzentrum in Wyk auf der Insel Föhr, lässt das stille Sterben der Tiere keine Ruhe. Deshalb retten sie regelmäßig kranke, verletzte oder dehydrierte Seehunde und Kegelrobben.
„Die Robbenretter aus Föhr stören das MELUND. Denn zuständig für das Robbenmanagement an deutschen Küsten sind einzig und allein sogenannte Seehundjäger oder Wattenjagdaufseher“, erklärt der Biologe Ulrich Karlowski von der Deutschen Stiftung Meeresschutz. „Deshalb will man das Helfen möglichst verbieten. Tierschützer werden kriminalisiert, weil sie einen kleinen Seehund vor dem sicheren Tod bewahrt haben. Dabei verlangt die tierärztliche Berufsordnung, dass Tieren in Not geholfen werden muss.“
Zahl rehabilitierter Seehunde und Kegelrobben soll sinken, egal wie
Fatal ist, dass die staatlich finanzierte und von Jägern gegründete Seehundstation Friedrichskoog seit dem Ende der Touristensaison im September 2021 keine Tiere mehr aufnimmt. „Dabei hatten wir genau in dieser Zeit ungewöhnlich viele Meldungen hilfsbedürftiger Tiere“, so Janine Bahr-van Gemmert. Alle in dieser Zeit gemeldeten Tiere wurden folglich von Seehundjägern erschossen oder zum „würdevollen Sterben“ liegen gelassen.
Die Deutsche Stiftung Meeresschutz hat wiederholt auf das antiquierte und unprofessionelle Robbenmanagement in Deutschland aufmerksam gemacht, zuletzt in einem Schreiben an Umweltminister Jan Philipp Albrecht am 1. Februar 2022.
„Leider ist das MELUND hier nicht gesprächsbereit. Man beharrt auf dem tier- und naturfeindlichen System der Seehundjäger als einzig Zuständige, auf der von Jägern gesteuerten Seehundstation in Friedrichskoog als einzig anerkannte Aufnahme- und Pflegestation und befasst sich lieber mit dem Verfassen seitenlanger Bußgeldbescheide anstatt mit den gravierenden Problemen des Meeres- und Naturschutzes im Wattenmeer“, fasst Ulrich Karlowski zusammen.
Für Rückfragen:
Dr. Kirsten Tönnies
E-Mail: kirsten.toennies@googlemail.com
Mobil: 0151 - 58198947

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